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/ Wirkt Grün?

Bessere Umweltgesetze?

Wirkt Grün?

Heute soll es mal nicht Wachstumsbegriffe, Joghurtfabriken oder die Fuchsjagd gehen. Heute schauen wir uns einmal an, welche Änderungen in der Umweltgesetzgebung die grüne Regierungsbeteiligung in den letzten fünf Jahren gebracht hat. Das interessiert mich einerseits als Jurist, andererseits als Journalist. Es interessiert mich aber auch als Bürger dieses Landes. Denn Debatten vergehen, Gesetze bleiben - zumal Claude Wiseler bereits angedeutet hat, dass all das auch Bestand haben soll über den Herbst 2018 hinaus, wenn er - wahrscheinlich - Premierminister sein wird.

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6 min

Jochen Zenthöfer

1. Wassergesetz

Unter der Leitung von Umweltministerin Carole Dieschbourg wurde ein neues Wassergesetz erarbeitet, das im Sommer 2017 in Kraft getreten ist. Es löste das Wassergesetz von 2008 ab. Vergleicht man die beiden Gesetzestexte, erkennt man einige Veränderungen.

So profitieren die Bauern davon, dass sie nun Gelder aus dem Wasserfonds bekommen können. Das war früher nicht möglich. Damals konnten nur Privatleute und Gemeinden Subsidien beantragten, etwa, wenn sie eine Heizung erneuern und auf erneuerbare Energien setzten statt auf Heizöl - weil damit eine Gefahrenquelle für das Grundwasser minimiert wurde. Nun fließt Geld von den Wasserversorgern auch an die Landwirte, was die CSV früher ausgeschlossen hatte. Fragt man im Umweltministerium nach, ob die Zuschüsse auch in der Praxis abgerufen werden, wird das bejaht. Es gebe viele Fälle, etwa eine Bauernkooperation in der Stauseeregion.

Auch weitere Subsidien werden inzwischen anders verteilt. Laut Gesetz gibt es weniger Geld für Kläranlagen. Viele Gemeinden hat das motiviert, mit dem Bau oder der Modernisierung ihrer Kläranlagen endlich zu beginnen, um noch von der alten Regelung profitieren zu können. Dass der mangelnde Bau von Kläranlagen einer der drei größten Sünden der jahrzehntelangen CSV-Regierung war, hatte ich bereits 2015 in meinem Buch "Zäit fir ee Bilan" geschrieben. Auch die EU sah das so und verhängte ein Bußgeld für Luxemburg. Glücklicherweise werden jetzt eine Reihe von neuen Kläranlagen gebaut.

Mehr Geld sieht das neue Wassergesetz für den Hochwasserschutz vor. Davon profitieren unter anderem die Moselanrainer, hört man aus dem Umweltministerium. Zudem können Renaturierungen durch die Gemeinden mit bis zu 100 Prozent gefördert werden.

2. Wasserschutzzonen

Bei Amtsantritt von Umweltministerin Dieschbourg gab es in ganz Luxemburg eine Wasserschutzzone, fünf weitere waren in der Prozedur. Nun sind es elf Wasserschutzzonen, 24 weitere sind in der Prozedur. Einige davon werden noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen, so dass sich die Zahl der Wasserschutzzonen verzwanzigfacht haben dürfte. Dann wird der Schutz von 86 Prozent aller luxemburgischen Wasserquellen abgeschlossen oder in Prozedur sein. Dabei ist es gar nicht so einfach, Wasserschutzzonen einzurichten. Zunächst muss eine Étude erstellt werden, danach ist ein Reglement auszuarbeiten. Jede Schutzzone benötigt ein eigenes Reglement. Darüber muss der Regierungsrat zweimal abstimmen.

Laut der Reglementen teilen sich die Schutzzonen in drei Teile. Zunächst gibt es eine direkte Schutzzone, in der die eigentliche Wasserquelle eingezäunt wird. Das ist nur ein kleiner Bereich. Drumherum grenzt die Schutzzone Zwei an, die von einer dritten Zone abgelöst wird, die sich bis zu 500 Meter um die Quelle spannt. Hier sollten keine Pestizide eingesetzt werden, um das Wasser giftfrei zu halten. Betroffene Landwirte bekommen Gelder, wenn sie Schutzmaßnahmen mittragen. Das Geld wird etwa dafür verwandt, mechanische Unkrautbekämpfungen einzurichten oder Gülle schonender auszubringen. An verschiedenen Stellen im Land scheinen Wasserversorger, Naturparks, Wasserverwaltung und Bauern inzwischen gut zusammen zu arbeiten, um unser Trinkwasser zu schützen. Das gab es in dieser Form unter den CSV-geführten Regierungen nicht.

3. Naturschutzgesetz

In diesen Tagen wird das neue Naturschutzgesetz in der Chamber gestimmt. Das derzeit noch gültige Gesetz stammt von 2004. Beim neuen Gesetzesentwurf fällt auf, dass er Erleichterungen für Bauherren beinhaltet. Denn "Kompensieren" wird einfacher. Was heißt das? Bisher mussten Promoteure und private Bauleute für jeden Baum, der gefällt wurde, auf einer anderen Stelle oder einem anderen Grundstück einen neuen Baum pflanzen. Nun kann das durch den Staat erfolgen. Der Staat hält einen Flächenpool bereit, in dem große Stücke an Natur zusammenhängend entstehen können. Das ist gut für die Umwelt und macht den Wohnungsbau schneller. Bauherren, die das Modell in Anspruch nehmen wollen, müssen in "Öko-Punkten" bezahlen. Das System gibt es auch in Deutschland.

Eine andere Neuerung im Naturschutzgesetz scheint zu sein, dass die Voraussetzungen für Aussiedlungen vereinheitlicht werden. Man kann sagen, dass die "Baureglementer" für die Grünzonen dann überall im Land identisch sind. Vielleicht hört so der Wildwuchs bei Bauten in der Grünzone auf, den vergangene CSV- und LSAP-Umweltminister toleriert haben. Eine gesetzliche Grundlage scheint gerechter zu sein als Entscheidungen à la tête du client.

4. Waldgesetz

Im Januar wurde das neue Waldgesetz in der Chamber deponiert. Es soll einen Flickenteppich von Regelungen ersetzen, die teilweise seit 1848 in Luxemburg gelten. Das allein ist schon mal gut. Das neue Gesetz atmet zudem den Geist einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Die Waldbeihilfen wurden schon 2017 neu geregelt: Geld gibt es für alle, die den Boden schonend bearbeiten, etwa mit Pferden oder einem Seilkran statt mit dicken schweren Maschinen.

5. Bodenschutzgesetz

Bisher hatte Luxemburg kein Bodenschutzgesetz. Alle Nachbarländer verfügen, teilweise seit Jahrzehnten, über ein solches Gesetz. Der luxemburgische Gesetzentwurf wird derzeit diskutiert. Er enthält zwei große Teile. Der erste Teil behandelt Bodenkarten und nennt die Pflicht, einen Bodenschutzplan aufzustellen. Denn durch Erosion fließt viel Boden ins Wasser und wird weggeschwemmt. Der zweite Teil des Gesetzes betrifft Sanierungen. Hier denkt man gleich an große frühere Industrieflächen in Orten wie Düdelingen und Schifflange. Doch auch der normale Grundstückskäufer kann davon betroffen sein. An rund 11.000 Stellen in Luxemburg ist der Boden potenziell verschmutzt. Demnächst werden diese Stellen auf dem Geoportail sichtbar gemacht. Für die Bodenqualität werden dann "Bodenzertifikate" ausgestellt. Das nützt Käufern. Sie werden aber nicht immer zur Totalsanierung verpflichtet. Es kommt darauf an, wofür der Boden genutzt werden soll. Das neue Gesetz bringt Transparenz und Flexibilität. Das ist begrüßenswert.

6. Klima

Im Bereich Klima hat es in den letzten Jahren eine Reihe von Maßnahmen gegeben, über die schon viel berichtet wurde, wie die Klimabank. Die Windenergie in Luxemburg hat sich seit 2013 verdreifacht, und es gibt 20 Prozent mehr Sonnenenergie. Alle Gemeinden sind inzwischen Teil des Klimapaktes. Bei Dämmungen an Häuern werden nachhaltige naturbasierte Materialien mehr gefördert. Das kann allerdings nur ein erster Schritt sein, wünschenswert wäre die vollständige Verbannung von katastrophalen Dämmstoffen wie Styropor. Das Weltklima wird nicht in Luxemburg gerettet, aber es ist gut, dass hier etwas geschieht. Umweltministerin Dieschbourg hat auf der Weltklimakonferenz in Paris die EU vertreten und mit zum Erfolg der Versammlung beigetragen.

7. Überarbeitung aller Pläne

In dieser Legislaturperiode wurden zudem alle wichtigen Umweltpläne überarbeitet, soweit man dies in Veröffentlichungen der Regierung rekonstruieren kann. Der neue Abfallplan nennt jetzt unter anderem 52 konkrete Ziele, etwa wie man Lebensmittelverschwendung und Plastiktüten reduzieren kann. Im Naturschutzplan von 2017 finden sich messbare Ziele und konkrete Kriterien, zum Beispiel, wie viel Hektar welche Biotopart braucht. Im Luftplan sind Messkampagnen für Feinpartikel vorgesehen, es soll sogar eine Luftqualitäts-App entstehen, die Vorhersagen wagt, ähnlich wie die Wettervorhersage. Im neuen Lärmplan ist unter anderem vorgesehen, dass am Findel an Samstagen weniger gearbeitet werden darf, um die Bewohner von Senningerberg zu schützen.

8. Fazit

Ich gebe zu: Auch ich habe déi gréng in den letzten Jahren verschiedentlich kritisiert. Bei der Umweltgesetzgebung jedoch gab es eine Reihe von begrüßenswerten Verbesserungen. Vor allem ist positiv, dass so viele Regelungen erneuert wurden. Hervorzuheben ist das vor allem im Vergleich mit anderen Ministerien, etwa der Kultur. Für die Umwelt ist viel mehr geschehen als für die Kultur. Erstaunlicherweise wird all das von déi gréng relativ wenig kommuniziert. Auf der Homepage der Partei habe ich dazu jedenfalls nichts gefunden.